Kosten einer Psychotherapie/
Beratung

 

 

Abhängig von der jeweiligen Krankenversicherung ergeben sich verschiedene Optionen als Grundlage für die Abrechung der Psychotherapie. Die Abrechnungskosten gliedern sich, unabhängig von Ihrer Krankenversicherungsart, an die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und den  sogenannten Analogleistungen, welche seit 01.07.2024 nutzbar sind.

 

 

Private Krankenversicherung/Beihilfe

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt in meiner Praxis nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen die Kosten vollständig oder anteilig, abhängig vom individuellen Tarif.
Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zur Kostenerstattung vor Therapiebeginn.

 

 

Freie Heilfürsorge

 

Versicherte bei der Freien Heilfürsorge können in der Regel direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren, die Kosten werden übernommen.

 

  • Bundeswehr: Sie können direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie dann den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mit. Dieser wird Ihnen von Ihren Truppenärzt*innen ausgestellt.
  • Polizei: Wenn Sie über die Heilfürsorge der Polizei versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und mit den ersten Therapiesitzungen beginnen. 

 

 

Selbstzahler

Für Selbstzahler erfolgt die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen in meiner Praxis nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Da die Kosten je nach Art und Umfang der erbrachten Leistung leicht variieren können, finden Sie hier einen Überblick über die üblicherweise anfallenden Gebühren.

Die Inanspruchnahme einer Psychotherapie als Selbstzahler bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Sie profitieren von einer freien Wahl Ihrer Therapeutin sowie der Therapieform. Darüber hinaus bleibt Ihre Behandlung vollständig vertraulich, da keine Diagnose oder Behandlungsdaten an Ihre Krankenkasse übermittelt werden.

 

 

 

Coaching und psychologische Beratung

 

Für Coaching und psychologische Beratungsleistungen berechne ich eine Pauschale von 153 € pro 50 Minuten. Diese Leistung ist umsatzsteuerbefreit.

Für jede Sitzung erhalten Sie eine Rechnung. Je nach Ihrer individuellen beruflichen und steuerlichen Situation können die Kosten für das Coaching im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Ob und in welchem Umfang eine steuerliche Berücksichtigung möglich ist, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder dem zuständigen Finanzamt.

 

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