Kosten einer Psychotherapie/Beratung

Je nachdem bei welcher Krankenkassen Sie versichert sind, ergeben sich verschiedene Optionen als Grundlage für die Abrechnung der Psychotherapie. Die Abrechnungskosten gliedern sich, unabhängig von Ihrer Krankenversicherungsart, an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und den  sogenannten Analogleistungen, welche seit 01.07.2024 nutzbar sind.

Private Krankenversicherung/Beihilfe

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt in meiner Praxis nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen die Kosten vollständig oder anteilig, abhängig vom individuellen Tarif.
Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zur Kostenerstattung vor Therapiebeginn.

Freie Heilfürsorge

 

Versicherte bei der Freien Heilfürsorge können in der Regel direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren, die Kosten werden übernommen.

Bundeswehr: Sie können direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie dann den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mit. Dieser wird Ihnen von Ihren Truppenärzt*innen ausgestellt.

Polizei: Wenn Sie über die Heilfürsorge der Polizei versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und mit den ersten Therapiesitzungen beginnen. 

Selbstzahler

Sie zahlen das Honorar der Psychotherapiestunde eigenständig. Die Kosten für eine 50-minütige Sitzung betragen 153,00€. Gem. § 4 Nr.14 UStG. sind psychotherapeutische Leistungen von der Umsatzsteuer befreit.

Viele Menschen entscheiden sich aus verschiedenen Gründen dafür, Selbstzahler für psychotherapeutische Dienstleistungen zu sein. Diese Therapieform wäre für Sie, wenn z.B. Ihre Versicherung nicht oder nur teilweise die Kosten der Therapie abdeckt. Oder wenn Sie keine Diagnose in Ihrer Krankenakte vermerkt haben möchte. Selbstzahler haben in der Regel mehr Flexibilität in der Auswahl ihres Therapeuten und der Therapieart, da sie nicht von den Beschränkungen durch Versicherungsverträge abhängig sind. 

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